Die Gemeinnützigkeit der DSOH im Sinne der Abgabenordnung wurde zuletzt im Jahre 2010 durch das Finanzamt München überprüft. Mit dem Ergebnis der Prüfung von 2010 wurde die Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung erneut festgestellt und per Bescheid an die DSOH übermittelt.
Der Bescheid und der jeweilige Jahresbericht können auf Anfrage in den Geschäftsräumen der DSOH eingesehen werden.
